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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse


Unterschiede in den Berufsbildungssystemen Polens, Tschechiens und Deutschlands führen dazu, dass in Polen bzw. Tschechien erworbene Berufsabschlüsse von pädagogischen Fachkräften nicht automatisch den in der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) vorgeschriebenen Qualifikationen entsprechen.

Um in der Kita polnische bzw. tschechische Muttersprachler/innen innerhalb des Personalschlüssels einstellen zu können, deren Qualifikation nicht den Vorgaben der SächsQualiVO §1 entsprechen, kann der Träger der Kita für nach Vorbildung und Erfahrungen geeignet erscheinende Personen im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens nach § 29, Absatz 2 des Landesjugendhilfegesetzes einen Antrag auf Einzelfallprüfung beim Landesjugendamt stellen.

Alternativ ist die Gleichwertigkeit bzw. Anerkennung der jeweiligen Berufs- bzw. Studienabschlüsse zu prüfen. Grundlage bildet das Sächsische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz.

Seit Dezember 2016 gibt es die Möglichkeit einen Anerkennungszuschuss des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu beantragen. Dies betrifft u. a. auch alle die Muttersprachler/innen mit Hochschulabschluss, die die staatliche Anerkennung z. B. als Kindheitspädagoge/in anstreben. Der Antrag auf Anerkennungszuschuss muss unbedingt vor der Antragstellung auf Anerkennung des Abschlusses erfolgen, und zwar über die Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen (IBAS) als anerkannte „zuleitende Stelle“.

Polnischen bzw. tschechischen Muttersprachler/innen, die in Sachsen als pädagogische Fachkraft in einer Kindertageseinrichtung arbeiten wollen, wird deshalb empfohlen zunächst einen individuellen Beratungstermin bei der Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen (IBAS) in Anspruch zu nehmen. Hier erhalten Sie - auf Ihre konkrete Situation zugeschnitten - alle erforderlichen Informationen zum für Sie geeigneten Weg zur Arbeit in einer Kita. 
 

Weitere Informationen:
  • Eine Information der IBAS-Beratungsstelle zur Beschäftigung von KiTa-Fachkräften aus EU-Ländern finden Siehier
  • Eine Information der IBAS-Beratungsstelle für Sachsen zum Anerkennungszuschuss finden Sie hier.
  • Weitere Informations- und Beratungsangebote finden Sie hier.