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Rahmenbedingungen


Grundsätzlich bildet das auf dem Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) beruhende Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) den gesetzlichen Rahmen für die Umsetzung früher nachbarsprachiger Bildung in den Kitas der sächsischen Grenzregionen.

Um methodische Konzepte wie die Immersionsmethode oder Sprachanimation umzusetzen oder auch grenzüberschreitende Begegnungen mit Partnereinrichtungen aus dem Nachbarland zu organisieren, braucht es jedoch vielfach weiterer Gelingensbedingungen. Dazu gehören z. B.

Wir haben für Sie Tipps und Anregungen zusammengestellt, die Sie dabei unterstützen sollen in Ihrer Kita bestmögliche Bedingungen für die Umsetzung Ihrer nachbarsprachigen Angebote zu schaffen.

Außerdem finden Sie hier Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Finanzierung von Kita-Plätzen für Kinder aus dem Nachbarland.